Wir verwalten rund 600 Einheiten und sehen jeden Tag, welche Entscheidung aus der Planungsphase im Betrieb zurückkommt. Diese sieben tauchen am häufigsten auf. Die Liste ist für Ihre nächste Bauherrenbesprechung gedacht — nicht für uns.

Nicht wegen eines Mangels, sondern weil die Nebenkosten nicht umlagefähig sind, die Heizkostenverteilung nicht sauber rechnet oder die Müllstandfläche im Winter nicht anfahrbar ist. Keiner dieser Punkte ist ein Planungsfehler im rechtlichen Sinn. Aber jeder von ihnen landet als Frage bei Ihnen — und keiner ist nach der Fertigstellung noch billig zu ändern.

Zu jedem der sieben Punkte: worauf in der Planung zu achten ist, ab wann eine Änderung teuer wird, und was der spätere Betrieb konkret kostet, wenn es anders entschieden wird. Zehn Seiten, zum Ausdrucken, mit Platz für Notizen. Sagen Sie uns Bescheid, und wir schicken sie Ihnen zu — ohne Rückruf und ohne Verkaufsgespräch.
Wir sind kein Beratungshaus, das nach dem Gutachten geht. Jede Empfehlung, die wir Ihnen geben, betreiben wir anschließend selbst — bei diesem Projekt oder beim nächsten. Das ist die einzige Form von Qualitätssicherung, die im Betrieb wirklich zählt.
Nein, und das ist Absicht. Ein Architekt, der Provision bezieht, verliert gegenüber seinem Bauherrn genau die Unabhängigkeit, die ihn wertvoll macht. Wir arbeiten mit Planern über Fachinhalte, nicht über Vergütung.
Ab der Übergabe ja. Mängelmeldungen laufen dann über uns, werden dokumentiert und gebündelt an den Bauträger weitergereicht — nicht einzeln an Ihr Büro.
Ja. Für eine einzelne Besprechung berechnen wir nichts. Wird daraus eine durchgehende Begleitung, ist das ein Bewirtschaftungs-Review mit eigenem Preis.
Schicken Sie uns den Grundriss und wir nennen Ihnen die drei Punkte, die uns auffallen. Ohne Rechnung und ohne Anschlussangebot — wir haben ein Eigeninteresse daran, dass in dieser Region Gebäude entstehen, die sich betreiben lassen.