Sie haben geerbt. Jetzt laufen Fristen, die Ihnen niemand angekündigt hat.
Versorger, Gebäudeversicherung, Grundsteuer, Mietverhältnisse, Nebenkostenabrechnung — und bei mehreren Erben die Frage, wer eigentlich entscheidet. Wir übernehmen den laufenden Betrieb, damit Sie in Ruhe entscheiden können, was mit der Immobilie geschehen soll.
Kein Ankauf, keine Maklerprovision · Neutral bei Erbengemeinschaften · Erstgespräch und Bestandsaufnahme kostenlos
Eine geerbte Immobilie ist selten nur ein Vermögenswert
Sie ist zuerst eine Aufgabe. Neben allem anderen stehen plötzlich Fragen im Raum, mit denen die wenigsten Erben Erfahrung haben: Wer kümmert sich um die Mieter? Läuft die Gebäudeversicherung weiter? Wer zahlt die Grundsteuer? Und was passiert, wenn mehrere Erben unterschiedlicher Meinung sind? Wer die ersten Schritte geordnet angeht, spart sich später den Ärger — und muss nichts entscheiden, bevor er so weit ist.
Orientierung
Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge
1
Überblick und Fristen
Eigentumslage klären und Grundbuch berichtigen lassen; mit Erbschein oder notariellem Testament fallen dafür in der Regel innerhalb der ersten zwei Jahre keine Gebühren an. Prüfen, ob eine Erbschaftsteuererklärung nötig ist, und laufende Verträge mit ihren Fristen notieren.
2
Verträge sichten
Gebäudeversicherung, Wartungsverträge für Heizung und Aufzug, Versorger, und bei vermieteten Objekten die Mietverträge samt Kautionen. Hier entstehen die teuren Lücken: eine nicht umgemeldete Versicherung, eine übersehene Nebenkostenabrechnung.
3
Bei mehreren Erben: Zuständigkeit klären
Eine Erbengemeinschaft entscheidet grundsätzlich gemeinsam. Das ist in der Praxis der schwierigste Punkt und der häufigste Grund für Streit. Ein neutraler Dritter sorgt dafür, dass Mieten fließen, Abrechnungen sauber entstehen und Entscheidungen dokumentiert sind — ohne dass sich die Familie an Kleinigkeiten reibt.
4
Vermieten, halten oder verkaufen
Diese Entscheidung gehört auf Zahlen: aktuelle Marktmiete, Instandhaltungsstau, laufende Kosten, steuerliche Lage. Eine ehrliche Bestandsaufnahme schafft die Grundlage — die Entscheidung selbst darf danach dauern.
5
Den Betrieb aufsetzen
Sobald klar ist, dass gehalten und vermietet wird: Mieterkommunikation, Nebenkostenabrechnung, Instandhaltung und ein Reporting, das auch aus der Ferne einsehbar ist.
Diese fünf Schritte gelten unabhängig davon, ob Sie mit uns arbeiten. Wenn Sie sie lieber als Liste zum Abhaken hätten:
Das ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Wie wir helfen
Was wir bei einer geerbten Immobilie übernehmen
Umschreibungen
Versorger, Gebäudeversicherung, Wartungsverträge, Grundsteuer — auf den neuen Eigentümer umgemeldet, mit Nachweis.
Mieter und Mieteingang
Wir stellen uns bei den Mietern vor, übernehmen Korrespondenz und Mieteingang und prüfen die Kautionen.
Abrechnung nachgeholt
Offene Nebenkostenabrechnungen aus der Zeit vor dem Erbfall werden aufgearbeitet, soweit die Frist nach § 556 Abs. 3 BGB es noch zulässt.
Neutral bei mehreren Erben
Alle Entscheidungen dokumentiert, alle Unterlagen für alle Erben einsehbar. Wir ergreifen keine Partei.
Aus der Ferne führbar
Team vor Ort für Termine, Steuerung zentral, jeder Vorgang im Portal — auch wenn Sie zweihundert Kilometer weg wohnen.
Kündbar, wenn Sie verkaufen
Drei Monate Frist, bei Verkauf der Einheit ein Monat. Sie binden sich nicht an eine Entscheidung, die Sie noch nicht getroffen haben.
Bei mehreren Erben sehen alle dasselbe
Jeder Miterbe bekommt einen eigenen Zugang zum Portal und sieht dieselben Belege, dieselben Abrechnungen, dieselbe Vorgangsliste. Es gibt keine Information, die nur einer von Ihnen hat — das ist der einfachste Weg, einen Streit gar nicht erst entstehen zu lassen.
WIE DAS KONKRET AUSSIEHT — Jeder Miterbe bekommt einen eigenen Zugang, nicht einen gemeinsamen. Alle sehen dieselbe Vorgangsliste, dieselben Belege und dieselben Abrechnungen, zur selben Zeit. Wenn Monate später jemand fragt, warum etwas so entschieden wurde, liest er es nach — statt sich auf die Erinnerung eines anderen verlassen zu müssen.
Ablauf
Vier Schritte, und der erste kostet nichts
1
Erstgespräch
Sie schildern die Lage. Wir sagen Ihnen, was in den nächsten Wochen wirklich dringend ist — und was warten kann.
30 Minuten
2
Bestandsaufnahme
Objekt, Verträge, Mietverhältnisse, offene Abrechnungen. Sie bekommen eine Übersicht, auch wenn Sie danach nicht weitermachen.
1 Woche
3
Übernahme
Umschreibungen, Mieterinformation, Kautionen, Portalzugänge für alle Erben.
2 bis 4 Wochen
4
Laufender Betrieb
Sie entscheiden in Ruhe über Halten oder Verkaufen. Bis dahin läuft die Immobilie weiter, ohne dass Sie etwas tun müssen.
fortlaufend
Drei Fragen
Drei Fragen, die uns Erben stellen
Wir sind eine Erbengemeinschaft und noch uneinig. Geht das trotzdem?
Ja, und das ist häufig genau der Grund, warum wir gerufen werden. Wir führen die Immobilie sachlich weiter, während Sie entscheiden: Mieten fließen, Abrechnungen entstehen, Fristen werden gewahrt. Über Verkauf oder Halten entscheiden Sie gemeinsam, nicht wir.
Was kostet das, bevor wir überhaupt wissen, ob wir behalten?
Das Erstgespräch und die Bestandsaufnahme kosten nichts. Die laufende Verwaltung beginnt erst, wenn Sie sie beauftragen — und sie ist mit drei Monaten kündbar, falls Sie doch verkaufen.
Wir wohnen nicht in der Nähe. Funktioniert das aus der Ferne?
Ja. Besichtigungen und Termine macht ein Team vor Ort, die Steuerung läuft zentral aus Heilbronn, und Sie sehen jeden Vorgang im Portal — unabhängig davon, wo Sie wohnen.
Das ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Erstgespräch
Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?
Dann fangen Sie hier an. Sagen Sie uns, wo die Immobilie liegt und was Sie wissen — auch wenn das wenig ist. Wir schauen gemeinsam darauf und sagen Ihnen, was zuerst dran ist. Kostenlos, ohne Verpflichtung, und wir kaufen Ihre Immobilie nicht.
Oder rufen Sie einfach an: 07131 3828670 · info@go2-rental.com