Solange Sie abverkaufen, sitzen Sie auf beiden Seiten des Tisches. Ein neutraler Verwalter macht diese Trennung sichtbar — für die Käufer, für die Bank und für Sie, wenn später jemand fragt, wer wann was wusste.

In dieser Zeit laufen Mietverhältnisse weiter, Vorkaufsrechte nach § 577 BGB müssen angezeigt werden, Kündigungssperrfristen greifen, und jeder Käufer will Unterlagen, die beim Notartermin vollständig sind. Wer das nebenher macht, verliert entweder Zeit beim Verkauf oder später den Streit über die Mängelhistorie.
Wenn zwei Jahre nach Ihrem Exit ein Erwerber eine Frage stellt, ist die Antwort nachlesbar — und Sie müssen sie nicht aus dem Gedächtnis rekonstruieren.

Zwei Leistungen laufen parallel: die WEG-Verwaltung für die Gemeinschaft ab 25 € je Einheit und Monat, und die Sondereigentumsverwaltung für die Einheiten, die noch Ihnen gehören und vermietet sind. Die zweite entfällt Einheit für Einheit mit jedem Verkauf — Ihre Kosten sinken also im selben Tempo, in dem Sie abverkaufen.
Alle Preise im Überblick →Ja, das ist bei Aufteilungen der Normalfall. Wir verwalten die Gemeinschaft nach ihren Beschlüssen — auch wenn diese Beschlüsse zunächst von Ihnen getragen werden.
Ja, über die Sondereigentumsverwaltung, bis die jeweilige Einheit verkauft ist. Danach entscheidet der Erwerber, ob er uns behält.
Wir bereiten die Anzeige vor und dokumentieren Zugang und Fristen. Die rechtliche Prüfung macht Ihr Notar oder Anwalt — wir beraten nicht rechtlich.
Daraus sagen wir Ihnen, was die Verwaltung während des Abverkaufs kostet, welche Fristen bei Ihnen gerade laufen und was wir vor dem ersten Notartermin brauchen. 20 Minuten, kostenlos.
